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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#555736
Hallo
die
55. Änderungs Verordnung
hat uns u.a. den neuen

§ 32e Schutzstrukturen an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
gebracht. Darin kann ich keine Übergangsregelung finden.
Könnte einer der Gesetzes-kundigen das mal auseinanderlegen, ob das nur für Nufahrzeuge, Wiederzulassung gilt oder sich daraus gar eine Nachrüstpflicht ergeben könnte.
#555737
Hallo Helmut (und alle anderen),

denke wir haben Glück, denn in § 72 Abs. 3 steht:

(3) Für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die vor dem 1. November 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 32e in der vor dem 3. Juli 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

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